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Wer hat Anspruch auf einen Pflegegrad? Voraussetzungen einfach erklärt

Viele Menschen verbinden einen Pflegegrad mit schwerer Pflegebedürftigkeit oder Bettlägerigkeit. Tatsächlich können jedoch auch altersbedingte Einschränkungen, chronische Erkrankungen oder psychische Belastungen dazu führen, dass ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht. Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern wie stark die Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigt ist.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer einen Pflegegrad beantragen kann, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und worauf es bei der Begutachtung ankommt.

Was ist die Voraussetzung für einen Pflegegrad?

Ein Pflegegrad kann beantragt werden, wenn eine gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten besteht und diese voraussichtlich für mindestens sechs Monate andauert. Grundlage hierfür ist § 14 SGB XI.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einschränkungen körperlicher, geistiger oder psychischer Natur sind. Maßgeblich ist vielmehr, in welchem Umfang Unterstützung im Alltag benötigt wird.

Muss man bettlägerig sein, um einen Pflegegrad zu erhalten?

Nein. Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass nur bettlägerige oder schwer kranke Menschen einen Pflegegrad erhalten können.

Auch Menschen, die noch selbstständig wohnen und ihren Alltag teilweise allein bewältigen, können Anspruch auf einen Pflegegrad haben. Bereits kleinere Einschränkungen können dazu führen, dass Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können.

Welche Erkrankungen können zu einem Pflegegrad führen?

Nicht die Erkrankung selbst entscheidet über den Pflegegrad, sondern die Auswirkungen auf die Selbstständigkeit. Häufige Ursachen für Pflegebedürftigkeit sind beispielsweise:

  • Demenz
  • Parkinson
  • Multiple Sklerose
  • Schlaganfall
  • Arthrose
  • Herzinsuffizienz
  • COPD
  • Diabetes mellitus
  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Long COVID
  • Krebserkrankungen
  • Altersbedingte Einschränkungen

Auch mehrere kleinere Einschränkungen können zusammen einen Anspruch auf einen Pflegegrad begründen.

Warum entscheidet nicht allein die Diagnose?

Viele Menschen gehen davon aus, dass bestimmte Diagnosen automatisch zu einem Pflegegrad führen. Das ist jedoch nicht der Fall.

Die Pflegekasse erhält bei der Antragstellung zunächst Informationen über die bestehenden Erkrankungen. Anhand einer Diagnose allein lässt sich jedoch nicht beurteilen, wie stark die betroffene Person im Alltag tatsächlich eingeschränkt ist.

Ein gutes Beispiel ist Autismus: Zwei Menschen können dieselbe Diagnose haben und dennoch einen völlig unterschiedlichen Unterstützungsbedarf. Während eine Person ihren Alltag weitgehend selbstständig bewältigt, benötigt eine andere regelmäßig Unterstützung bei der Tagesstruktur, der Orientierung oder sozialen Situationen.

Das gilt ebenso für viele andere Erkrankungen wie Parkinson, Depressionen, Multiple Sklerose oder Long COVID. Jede Erkrankung verläuft individuell und wirkt sich bei jedem Menschen unterschiedlich auf den Alltag aus.

Genau deshalb entscheidet die Pflegekasse nicht allein anhand einer Diagnose über einen Pflegegrad. Stattdessen erfolgt eine Begutachtung durch unabhängige Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) beziehungsweise MEDICPROOF (bei privat Versicherten). Dabei wird festgestellt, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag tatsächlich noch bewältigen kann und in welchen Bereichen Unterstützung erforderlich ist.

Wie wird festgestellt, ob ein Anspruch besteht?

Nach der Antragstellung bei der Pflegekasse erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) bei gesetzlich Versicherten beziehungsweise MEDICPROOF bei privat Versicherten.

Die Gutachter beurteilen dabei nicht die Erkrankung selbst, sondern deren Auswirkungen auf den Alltag. Entscheidend ist, wie selbstständig die betroffene Person noch leben kann und welche Unterstützung regelmäßig benötigt wird.

Folgende Bereiche werden berücksichtigt:

Mobilität

Kann sich die Person selbstständig fortbewegen oder aufstehen?

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Bestehen Probleme mit Orientierung, Gedächtnis oder Kommunikation?

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Liegen beispielsweise Ängste, Unruhe oder andere psychische Belastungen vor?

Selbstversorgung

Kann sich die Person selbstständig waschen, anziehen, essen oder trinken?

Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen

Wird Unterstützung bei Medikamenten, Arztbesuchen oder Behandlungen benötigt?

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Ist eine eigenständige Tagesgestaltung noch möglich?

Anhand eines Punktesystems erfolgt anschließend die Einstufung in einen Pflegegrad von 1 bis 5.

Können auch jüngere Menschen einen Pflegegrad erhalten?

Ja. Ein Pflegegrad ist nicht an ein bestimmtes Alter gebunden. Auch Kinder, Jugendliche oder Erwachsene können pflegebedürftig werden und Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Können Menschen mit psychischen Erkrankungen einen Pflegegrad bekommen?

Ja. Seit der Einführung der Pflegegrade werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichwertig berücksichtigt.

Beispielsweise können Menschen mit:

  • Depressionen
  • Demenz
  • Angststörungen
  • Schizophrenie
  • Autismus
  • ADHS
  • anderen psychischen oder neurologischen Erkrankungen

unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Pflegegrad haben.

Was passiert nach der Bewilligung?

Je nach Pflegegrad können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Entlastungsleistungen
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Pflegehilfsmittel
  • Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Tages- und Nachtpflege

Welche Leistungen im Einzelfall infrage kommen, hängt vom jeweiligen Pflegegrad und der persönlichen Situation ab.

Häufige Fehler bei der Begutachtung

Viele Betroffene möchten möglichst selbstständig erscheinen und schildern ihre Einschränkungen zu positiv. Dadurch kann der tatsächliche Unterstützungsbedarf unterschätzt werden.

Wichtig ist daher, den Alltag realistisch zu beschreiben und auch Probleme anzusprechen, die nicht täglich, aber regelmäßig auftreten. Hilfreich können ein Pflegetagebuch sowie die Anwesenheit von Angehörigen oder Pflegepersonen sein.

Fazit

Ein Pflegegrad ist nicht nur für schwer kranke oder bettlägerige Menschen gedacht. Entscheidend ist, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Sowohl körperliche als auch geistige oder psychische Beeinträchtigungen können einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung begründen.

Da sich dieselbe Erkrankung bei jedem Menschen unterschiedlich auswirken kann, wird der individuelle Unterstützungsbedarf immer im Rahmen einer Begutachtung festgestellt. Nicht die Diagnose entscheidet über den Pflegegrad, sondern die tatsächlichen Einschränkungen im Alltag.

Wenn Sie oder ein Angehöriger Unterstützung im Alltag benötigen, lohnt es sich, frühzeitig Informationen einzuholen und einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen.

BS Reinigungs- & Haushaltshilfe unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zuverlässig im Alltag und hilft dabei, möglichst lange selbstbestimmt im eigenen Zuhause leben zu können.

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